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Schnelle Lieferung von RAM und SSD in die Schweiz

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Wenn Sie CompuRAM Produkte für den persönlichen Gebrauch oder geschäftliche Zwecke erwerben möchten, haben wir hier alle wichtigen Informationen zur reibungslosen Lieferung von Arbeitsspeicher und SSDs aus München in die Schweiz zusammengestellt. Egal, ob Sie ein Upgrade für Ihren PC oder leistungsstarke Speicherlösungen für Ihre Unternehmensserver suchen, wir kümmern uns um eine effiziente und komplikationslose Cross-Border-Bestellabwicklung.

Lieferland Schweiz wählen

Für Kunden mit Rechnungs- und Lieferadresse in der Schweiz entfällt die deutsche Mehrwertsteuer. Wählen Sie auf unserer Website im Menü rechts oben „Schweiz“ als Lieferland aus, dann sehen Sie in unserem Webshop direkt die Nettopreise ohne deutsche MwSt.

Gewünschte Währung wählen

Der Kauf im CompuRAM Webshop kann in Schweizer Franken / CHF, Euro oder auch US-Dollar abgewickelt werden. Die Währung können Sie in unserem Webshop rechts oben einstellen.

Versandkosten, Carrier und Lieferzeit

  • Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Versandkosten in die Schweiz. Darin enthalten sind auch sämtliche Kosten für Verpackung und Handling. Ihre CompuRAM Upgrades werden in einer sicheren ESD-Verpackung versendet.
  • Wir versenden DDU mit unserem Versandpartner UPS in die Schweiz.
  • Die durchschnittliche Lieferzeit beträgt 2 Werktage (bitte beachten Sie, dass die Lieferzeit durch die Zollabfertigung beeinflusst werden kann).
  • Sobald die Bestellung an UPS übergeben wurde erhalten Sie eine Versandmitteilung inkl.Tracking-Link zur Sendungsverfolgung.

Zahlungsmöglichkeiten

Wir bieten in unserem Webshop folgende Zahlungsoptionen an.

Mehrwertsteuer und Zoll

  • Mehrwertsteuer / Einfuhrumsatzsteuer:

    Wenn Ihre Rechnungs- / Lieferadresse in der Schweiz liegen, fällt keine deutsche Mehrwertsteuer an. Die steuerliche Abwicklung erfolgt stattdessen direkt in der Schweiz. Bei der Zustellung Ihrer Bestellung wird die geltende Schweizer Mehrwertsteuer (auch als Einfuhrumsatzsteuer bezeichnet) erhoben. Diese fordert UPS bei Ihnen an. So ist sichergestellt, dass Sie nicht doppelt Mehrwertsteuer zahlen und die Abwicklung den geltenden Zoll- und Steuerbestimmungen entspricht. Wenn die Abgaben unter 5 CHF liegen, werden keine Kosten verrechnet.

  • Zoll:
    Seit dem 1. Januar 2024 werden in der Schweiz keine Einfuhrzölle mehr auf Industrieprodukte erhoben. Es besteht weiterhin eine Deklarations- und Zollpflicht bei allen Waren, die in die Schweiz eingeführt werden, weiterhin sind Zollanmeldungen für die Ausfuhr aus der EU und die Einfuhr in die Schweiz notwendig. Ab einem Warenwert von 1.000 Euro sind zusätzliche Exportdokumente (Ausfuhranmeldung) erforderlich. Um sämtliche Erfordernisse kümmern wir uns für Sie.

Die Einfuhrumsatzsteuer wird direkt von UPS im Zuge der Zustellung eingefordert. Empfänger ohne Zollaufschubkonto bezahlen eine Vorlageprovision an UPS, da UPS die Einfuhrabgaben an die Zollbehörden bezahlt (vorlegt). Anschließend bezahlt der Empfänger die Einfuhrabgaben an UPS. UPS erhebt eine Gebühr, die sich nach dem Wert der versendeten Waren und dem gezahlten Betrag richtet. Die Vorlageprovision (disbursement fee) beträgt lt. UPS 3% der berechneten Mehrwertsteuer, mindestens jedoch 25,50 CHF (Stand 10/2024). Als Versender haben wir darauf keinen Einfluss.

Sollten Sie weitere Fragen zur Einfuhr in die Schweiz, zum Zollrecht oder zu geltenden Bestimmungen haben, verweisen wir auf die Website des Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Weitere Fragen?

Konnten wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen? Wir freuen uns auf Ihr Feedback – am besten direkt hier im Kommentar.

(Foto von Christian Meyer-Hentschel auf Unsplash)


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